Oft gestellte Fragen zum Behindertenparkausweis

Im Jahr 2026 ändert sich die Regelung zum Behindertenparkausweis. Hier erfahren Sie mehr darüber.

 

Was ändert sich 2026 in Bezug auf die Regelung zum Behindertenparkausweis?

Bisher konnten Besucherinnen und Besucher mit einem Behindertenparkausweis eine Begleitperson und ein Fahrzeug kostenlos in den Park mitbringen. Dies ändert sich ab dem 1. Januar 2026. Ab diesem Datum zahlt die Begleitperson den regulären Eintrittspreis, und für das Mitführen eines Fahrzeugs gilt der normale Tarif.

Warum wird diese Regelung angepasst?

Wir wissen, dass dies für Besucherinnen und Besucher mit einem Behindertenparkausweis eine enttäuschende Nachricht ist, und wir haben diese Entscheidung mit schwerem Herzen getroffen.
Die Gründe für diese Änderung sind zweifach: Erstens schafft die aktuelle Regelung Ungleichheit, da nicht alle Menschen mit Behinderung einen Behindertenparkausweis besitzen. Zweitens möchten wir unsere Mitarbeitenden und Pförtner schützen und sie nicht länger damit belasten, zu entscheiden, wer Anspruch auf kostenlosen Eintritt für Begleitpersonen und Fahrzeuge hat.

Wie führt die aktuelle Regelung möglicherweise zu Ungleichheit?

Wir möchten alle gleich behandeln. Der Behindertenparkausweis ist nur für Menschen mit einer dauerhaften Gehbehinderung oder einer anderen schweren Behinderung vorgesehen. Eine große Gruppe von Menschen in den Niederlanden mit weniger schweren oder unsichtbaren Behinderungen fällt außerhalb dieser Regelung – zum Beispiel Menschen mit einer geistigen Behinderung.

Warum belastet die aktuelle Regelung Ihre Mitarbeitenden zusätzlich?

Es gibt immer mehr Besucherinnen und Besucher ohne Behindertenparkausweis, die den kostenlosen Eintritt für eine Begleitperson und ein Fahrzeug beanspruchen. Wir möchten unsere Mitarbeitenden nicht damit belasten, zu beurteilen, ob jemand „behindert genug“ ist, um Anspruch auf die Regelung zu haben. Dies führt zu unangenehmen Diskussionen, Einschüchterungen am Eingang sowie zu Beschwerden und offiziellen Verfahren.

Bedeutet das, dass Sie Menschen mit Behinderungen nicht mehr beachten?

Ganz im Gegenteil. Es ist uns sehr wichtig, dass der Park für alle zugänglich ist und dass alle Menschen mit Behinderungen – egal welcher Art – die Natur und Kultur im Park genießen können.
Beispielsweise können Besucherinnen und Besucher mit körperlicher oder visueller Behinderung ein kostenloses elektrisches Rollstuhl-Fahrrad oder ein Tandem nutzen. Verschiedene Wanderwege sind rollstuhlgerecht, und im Zentrum des Parks befindet sich die Belevingsroute, ein von der niederländischen Rehabilitationsstiftung und dem Fonds für Menschen mit geistiger Behinderung entwickelter Weg, speziell für Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder visueller Behinderung. Der Wildbeobachtungspunkt Millelamel ist rollstuhlgerecht, ebenso wie die Ausstellung im Museonder und die reguläre Führung im Jachthuis Sint Hubertus.

Warum geben Sie nicht einfach allen freien Eintritt? Wäre das nicht die einfachste Lösung?

Die Nationalpark De Hoge Veluwe ist eine private Organisation, die weitgehend ohne staatliche Zuschüsse arbeitet. Die Einnahmen, die für die Verwaltung und den Erhalt des Parks benötigt werden, stammen hauptsächlich von zahlenden Besucherinnen und Besuchern.